
Ratgeber Halsschmerzen
Informationen für Betroffene und Angehörige




Allgemein weiß natürlich jeder Betroffene selbst am besten, ob er an Halsschmerzen leidet. Kratzen im Hals, Schmerzen beim Schlucken und Sprechen machen jede weitere ärztliche Diagnose zunächst überflüssig. Allerdings sind Halsschmerzen meist eine Begleiterscheinung oder ein Vorbote für eine andere Erkrankung. Sind die Halsschmerzen also nach drei bis fünf Tagen nicht verschwunden, empfiehlt es sich, den Hausarzt aufzusuchen.
Gemäß der Leitlinie der DEGAM soll die Diagnose von Halsschmerzen dann möglichst nach den Kriterien des Auslösers erfolgen. Halsschmerzen sind zwar das Symptom, allerdings bezieht sich die Leitlinie auf akute Halsschmerzen, die als Beschwerden im Rachenraum bezeichnet werden.
Die Entstehung von Halsschmerzen ist eigentlich ein Warnsignal des Körpers. Obwohl Halsschmerzen unterschiedliche Ursachen haben können, bedeutet ihre Entstehung stets, dass irgendwo im menschlichen Organismus ein Ungleichgewicht oder eine Störung vorliegt. So können Halsschmerzen einerseits durch äußere Umstände wie trockene Raumluft, Tabakkonsum, ungewohnt lautem oder vielem Sprechen entstehen, andererseits aber auch ein erstes Anzeichen dafür sein, dass es das Immunsystem nicht mehr schafft, Viren oder Bakterien abzuhalten.
Häufig verschwinden Halsschmerzen nach ein paar Tagen von selbst. Bei Halsschmerzen, die länger als fünf Tage anhalten, sollte jedoch der Hausarzt zurate gezogen werden.
Halsschmerzen sind zwar unangenehm, können jedoch in den meisten Fällen mit einfachen Hausmitteln und rezeptfreien Präparaten aus der Apotheke gelindert werden. Bonbons und Lutschpastillen eignen sich vor allem zur ersten Therapie von Halsschmerzen, um die gereizten Schleimhäute zu befeuchten und dem störend trockenen Gefühl im Hals entgegenzuwirken. Manche Medikamente bringen auch eine leichte Betäubung des Rachenraums mit sich.
Sind die Halsschmerzen nach maximal fünf Tagen nicht verschwunden oder verstärken sich noch, sollte ein Besuch beim Hausarzt erfolgen. Nach fundierter Diagnose kann der Arzt eine gezielte Therapie verordnen, die sich speziell auf den auslösenden Erregerstamm, also zum Beispiel die Viren oder Bakterien, bezieht.